Die Fahrradsaison ist in vollem Gange und immer mehr Personen nutzen das Radeln als sportlichen Ausgleich oder als schnelle, flexible Alternative zum Auto. Das sind auch die Beweggründe, die Radfahrer in der inoffiziellen Fahrradhauptstadt Kopenhagen bei Befragungen angeben: zuallererst, weil sie in dem auf Fahrradfahren ausgelegten Verkehrskonzept schneller und flexibler sind und an zweiter Stelle aus gesundheitlichen Gründen. Interessanterweise steht der positive Effekt für die Umwelt nur auf Platz drei.

Gerade in Zeiten von Corona erlebt das Fahrrad auch in Deutschland eine Renaissance. Damit jeder einzelne sicher durch den Verkehr kommt, ist das Einhalten der Abstandsregelung beim Überholen besonders wichtig.

Die Vorgaben der novellierten Straßenverkehrsordnung sind eindeutig: Mindestens 1,5 Meter seitlichen Abstand müssen Autos innerorts beim Überholen von Radfahrenden einhalten, außerorts sind es zwei Meter (StVO, gültig ab 28.04.2020, § 5 Abs. 4).

Um diesen Abstand einmal anschaulich zu machen, haben sich Mobilitätsinteressierte am Technologie- und Förderzentrum (TFZ) in der Regensburger Straße in Straubing verabredet und die Poolnudeln auf den Gepäckträger geschnallt, um die nötige Distanz zu verdeutlichen. Tatsächlich müsste die Poolnudel sogar noch 20 cm weiter herausragen.

Wie das Bild zeigt, müssen Kraftfahrzeuge zum Überholen immerauf die Gegenfahrbahn ausscheren. Auch bei nahendem Gegenverkehr ist kein schnelles Überholen mehr möglich. Der Abstand gilt auch im Bereich der sogenannten Fahrradschutzstreifen, den weiß gestrichelten Linien am Fahrbahnrand. Bei diesen Markierungen denken manche Autofahrende fälschlicherweise, der 1,5 m Abstand sei nicht nötig. Besonders deutlich wird dies in der Regensburger Straße. „Der Schutzstreifen ist hier so schmal, dass ein ausreichender Überholabstand unerlässlich ist, um sicher Rad fahren zu können“, sagt ein Teilnehmer der Gruppe. Dabei sollte man auch an radelnde Kinder denken und jedem das Recht auf größere Sicherheit zugestehen.

Um sicher überholen zu dürfen, müssen Autofahrer innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten
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